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Inhalt - AGB
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines
Diese Bedingungen gelten als ein für alle Mal vereinbart. Abweichungen gelten nur, wenn sie von Duscholux schriftlich bestätigt werden und nur für den betreffenden Vertrag.
2. Angebot und Auftragsbestätigung
Angebote sind bezüglich Preis, Lieferfrist und Liefermöglichkeiten stets freibleibend. Der Kaufvertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung von Duscholux zustande. Bei Annahme von Aufträgen wird die Kreditwürdigkeit des Käufers vorausgesetzt. Mustersendungen zur Ansicht oder Auswahl gelten als verkauft und abgenommen, wenn nicht innerhalb 4 Wochen fracht- und portofreie Rücksendung an Duscholux erfolgt.
3. Preise
Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ab Werk. Sie sind errechnet unter Zugrundelegung der heute gültigen Materialpreise und Löhne. Sollten diese Faktoren bis zum Liefertag eine Änderung erfahren, behält sich Duscholux Preisberichtigung vor. Irrtümer aller Art, insbesondere Schreib- und Rechen- sowie Kalkulationsfehler, binden Duscholux nicht. Duscholux kann diese jederzeit ohne Schadenersatzpflicht gegenüber dem Käufer berichtigen.
4. Versand
Der Versand erfolgt auch bei frachtfreier Lieferung stets für Rechnung und auf Gefahr des Käufers. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt mangels besonderer Weisungen nach bestem Ermessen von Duscholux ohne Gewähr für billigste Verfrachtung. Der Besteller hat zu gewährleisten, dass die zu liefernden Gegenstände bei der angegebenen Versandanschrift entgegengenommen werden. Teillieferungen sind zulässig.
Die Lieferfrist beginnt an dem Tag, an dem der Kaufvertrag durch Auftragsbestätigung von Duscholux zustande kommt. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die technische Klärung in allen Einzelheiten und rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen voraus. Unsere Lieferzeitangaben erfolgen nach bestem Ermessen, aber ohne jede Verbindlichkeit. Es wird jedoch in jedem Fall versucht, festgelegte Lieferfristen einzuhalten. Schadenersatzansprüche wegen Nicht- respektive nicht gehöriger Erfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen.
5. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zu zahlen. Die Zahlung kann erfolgen in bar, durch Banküberweisung oder Scheck unter üblichem Vorbehalt. Die Annahme von Wechseln mit einer Laufzeit von höchstens 3 Monaten bedarf einer schriftlichen Zustimmung und erfolgt ohne Gewähr für rechtzeitigen Protest. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Ein Skonto wird bei Inzahlungsnahme von Wechseln nicht gewährt. Der Zahlungstermin ist eingehalten: bei Banküberweisung - wenn der Betrag spätestens am Fälligkeitstag auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wird; bei Scheckzahlung - wenn der Scheck so rechtzeitig eingereicht wird, dass die Wertstellung durch die Bank des Empfängers spätestens mit dem Fälligkeitstag erfolgen kann. Bei verspäteter Zahlung ist Duscholux berechtigt, Verzugszinse in Höhe von 7% über dem jeweils gängigen Diskontsatz zu berechnen, ohne dass der Schuldner vorher nochmals in Verzug gesetzt werden muss. Falls Rechnungsbeträge, mit deren Zahlung sich der Kunde in Verzug befindet, von Duscholux oder einem Zessionar gerichtlich geltend gemacht werden, ist Duscholux berechtigt, gewährte Rabatte oder sonstige Vergünstigungen zu widerrufen. Die Rechnungen von Duscholux sind unabhängig vom Eingang der Waren, auch bei Teillieferungen und im Falle von Mängelrüge im Sinne von Ziff. 8 vollständig zu bezahlen. Ein Verrechnungs- und Zurückbehalterecht besteht nicht. Zahlungsverzug entbindet Duscholux von der Einhaltung zugesagter Termine. Treten beim Käufer Ereignisse ein, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen oder werden solche vor Vertragsabschluss vorhandene Umstände nachträglich bekannt, so kann Duscholux ebenfalls Zahlung vor Versand beziehungsweise Montage verlangen. Eine Berechtigung des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten, entsteht in diesem Falle nicht. Duscholux-Vertreter sind zum Inkasso nicht berechtigt, es sei denn, dass sie eine besondere Vollmacht vorzeigen.
6. Eigentumsvorbehalt
Lieferungen von Duscholux bleiben bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund Eigentum von Duscholux. Das Eigentum geht bei Scheck- beziehungsweise Wechselzahlung erst dann auf den Erwerber über, wenn diese eingelöst sind. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung von Duscholux. Der Käufer verpflichtet sich, bei Errichtung des Eigentumsvorbehaltes, soweit notwendig, mitzuwirken. Die entsprechenden Kosten und Gebühren gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer darf über die Ware nur im ordnungsgemässen Geschäftsbetrieb verfügen, sie aber weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Etwaige Pfändungen der noch nicht bezahlten Ware hat der Käufer Duscholux unverzüglich anzuzeigen. Für den Fall, dass der Käufer die von Duscholux gelieferte Ware (be- oder verarbeitet, vermischt oder verbunden, alleine oder mit fremden Waren) veräussert, d.h. auch aufgrund eines Werk- oder sonstigen Vertrages verwendet, tritt er alle Forderungen gegen seine Partner mit allen Nebenrechten, auch etwaigen Aus- und Absonderungsansprüchen, an Duscholux ab. Er ist widerruflich berechtigt, die Duscholux abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, falls er sich nicht im Verzug befindet. Eine Abtretung an Dritte ist nicht gestattet. Übersteigt der Wert der Duscholux so abgetretenen Forderungen die Lieferungsforderungen von Duscholux insgesamt um mehr als 20%, so ist Duscholux auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Der Käufer ist verpflichtet, bei Weiterveräusserung der von Duscholux gelieferten Ware im Namen von Duscholux einen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren und ihn, sofern dies für dessen Gültigkeit erforderlich ist, auf den Namen von Duscholux im Eigentumsvorbehaltsregister sowie gegebenenfalls als Zugehör im Grundbuch anmerken zu lassen. Von Duscholux übersandte Kataloge, Entwürfe und Zeichnungen bleiben Eigentum von Duscholux und dürfen nicht kopiert, auch nicht teilweise nachgeahmt, noch dritten Personen zum Zwecke erwerbsmässiger Verwertung überlassen werden. Missbrauch wird gerichtlich verfolgt. Duscholux ist berechtigt, ausgeführte Lieferungen für eigene Werbezwecke zu fotografieren und diese Lichtbilder im Rahmen der eigenen Werbung zu verwenden.
7. Höhere Gewalt
Liegen Produktionsstörungen oder Rohmaterialmangel sowie behördliche Massnahmen oder Fälle höherer Gewalt vor (Krieg, Betriebsstörungen, Lieferunmöglichkeit), befreien diese Duscholux für deren Dauer von jeder eingegangenen Verpflichtung.
8. Garantie
Für Mängel und sonstige Beanstandungen, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet Duscholux unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche gegen sie sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wie folgt: Alle diejenigen Teile sind nach Wahl von Duscholux unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb eines Jahres - ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer - vom Tage des Gefahrenüberganges (Vertragsschluss) an gerechnet nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, zu Schaden kommen oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Beanstandungen über solche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie Duscholux spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Ankunft der Ware unter genauer Angabe der behaupteten Mängel schriftlich gemeldet werden. Zur Behebung dieser Mängel hat der Besteller Duscholux angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er dies, so ist Duscholux von der Mängelhaftung befreit. Die Nachbesserung oder Erneuerung defekter Teile erfolgt nur bei fracht- und verpackungsfreier Einsendung an Duscholux. Für nach Ablieferung der Sache entstandene Mängel haftet Duscholux nicht. Insbesondere haftet Duscholux nicht für Mängel, die auf natürliche Abnützung zurückzuführen sind, ferner nicht für Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneter Betriebsmittel, mutwilliger Beschädigung, mangelhafter Bauarbeiten sowie unsachgemässer Montage und Lagerung entstehen. Für Schäden, die durch Dritte verursacht wurden, wie z.B. Handwerker, haftet Duscholux nicht. Duscholux haftet auch nicht für seitens des Bestellers oder Dritter vorgenommene Änderungen und Instandsetzungsarbeiten. Wird Duscholux zur Behebung solcher oder ähnlicher Schäden beauftragt oder gerufen, so kommt damit ein neuer zusätzlicher Auftrag zustande, der aufgrund des tatsächlichen Aufwandes an Zeit und Material billigst in Rechnung gestellt wird und für den diese Geschäftsbedingungen sinngemäss gelten. Das Gleiche gilt, wenn die Montage von vornherein von Duscholux übernommen wird. Für Ersatzstücke haftet Duscholux in gleichem Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, und zwar nur bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Gegenstand geltenden Gewährleistungsfrist. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die DIN-Toleranzen als anerkannt. Wird der Käufer von Duscholux beraten, so geschieht dies unverbindlich und unter Ausschluss jeglichen Haftungsrisikos.
9. Gerichsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist THUN. Für die vertraglichen Beziehungen gilt schweizerisches Recht. Erfüllungsort ist THUN.
10. Verbindlichkeit des Vertrages
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

