5. Leistungen im Garantiefall
Bei Vorliegen eines Garantiefalls gemäss Abschnitt 1-4. leistet DUSCHOLUX die Herstellergarantie indem DUSCHOLUX nach eigenem Ermessen und nach Massgabe der nachfolgenden Regelungen die betroffene DUSCHOLUX-Duschwand a) Instand setzt bzw. dafür notwendige Ersatzteile liefert, b) einen Austausch vornimmt oder c) dem Erst-Endkunden den Kaufpreis erstattet.
1. Instandsetzung
Regelfall ist, dass der Erst-Endkunde die fehlerhafte DUSCHOLUX-Duschwand mit vorherigem Einverständnis seitens DUSCHOLUX durch einen Fachhandwerker vor Ort instand setzen lässt. In diesem Fall umfasst die Herstellergarantie die kostenlose Lieferung der notwendigen Ersatzteile. Sofern sich DUSCHOLUX per schriftlicher Zusage entscheidet, die Instandsetzung selbst durchzuführen, so trägt DUSCHOLUX die hierdurch entstehenden Kosten für Ersatzteile, Installation und eigene Arbeitskosten. Der Erst-Endkunde hat die fehlerhafte DUSCHOLUX-Duschwand zugänglich zu machen.
2. Austausch
Beim Austausch wird die fehlerhafte DUSCHOLUX-Duschwand kostenfrei durch eine neue DUSCHOLUX-Duschwand gleicher Art, gleicher Güte und gleichen Typs ersetzt. Sofern die betroffene DUSCHOLUX-Duschwand zum Zeitpunkt der Fehleranzeige nicht mehr hergestellt wird, ist DUSCHOLUX berechtigt, ein vergleichbares Ersatzprodukt zu liefern. Transport bzw. Versand zu und von DUSCHOLUX bzw. dem DUSCHOLUX-Vertriebspartner sowie jede Massnahme im Zusammenhang mit dem Austausch des DUSCHOLUX-Duschwand (einschliesslich Ausbau und Wiederinstallation) dürfen nur mit vorherigem Einverständnis durch DUSCHOLUX vorgenommen werden. Stimmt DUSCHOLUX der beabsichtigten Massnahme zu, trägt DUSCHOLUX die bei Durchführung der Massnahme entstehenden Kosten. Die ausgetauschte DUSCHOLUX-Duschwand geht mit dem Ausbau in das Eigentum von DUSCHOLUX über.
3. Rückerstattung des Kaufpreises
Sofern DUSCHOLUX eine Erstattung des Kaufpreises wählt und dies schriftlich bestätigt, gibt der Erst-Endkunde die fehlerhafte DUSCHOLUX-Duschwand zurück und DUSCHOLUX erstattet ihm den gezahlten Kaufpreis abzüglich eines Abschlags gemäss Nutzungsdauer (Zeitwert). Mit der Rückerstattung des Kaufpreises geht das Eigentum an der fehlerhaften DUSCHOLUX-Duschwand auf DUSCHOLUX über.