Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der AGB

Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB"), dies auch dann, wenn der Kunde sich auf davon abweichende eigene Geschäftsbedingungen beruft. Die Geltung unserer AGB kann nur durch schriftliche Vereinbarung im Einzelfall ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Verwendet der Kunde Vertragsformblätter, Allgemeine Geschäftsbedingungen oder ähnliches, so sind diese uns gegenüber jedenfalls unwirksam. lnsbesondere gilt unser Stillschweigen zu denselben oder allfällige Lieferung in Kenntnis derselben nicht als Zustimmung oder konkludente Unterwerfung.

2. Zustandekommen des Vertrags

Unsere Anbote in Katalogen, Schauräumen und ähnlichen Absatzmedien verstehen sich freibleibend. Demgemäß kommt ein Vertrag erst zustande, wenn über Bestelluag des Kunden diesem eine schriftliche Auftragsbestätigung zukommt. Die telefonische oder mündliche Entgegennahme von Bestellungen gilt nicht als Auftragsannahme. Überhaupt sind mündliche Vereinbarungen nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

3. Nebenabreden, Spezifikation

Mündliche Nebenabreden haben keine Wirkung. Die Angaben und Abbildungen in Prospekten, Schauräumen und ähnlichen Absatzmedien sowie die Auskünfte von Verkaufspersonal verstehen sich als Zirka-Angaben. Abweichungen in Form, Farbe, Gewicht, Abmessungen, Preis, Anwendungsmöglichkeiten und sonstigen Eigenschaften, einschließlich. Bedienungs- und Wartungserfordernissen, bleiben unter Ausschluss jeglicher Haftung vorbehalten. Wir Ieisten jedoch Gewähr für die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit der gelieferten Waren bei sachgemäßer Bedienung und Wartung.

4. Preise

Die Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ab Werk und exclusive Verpackung, Zöllen, Abgaben und Nebenkosten. Sie sind unter Zugrundelegung der jeweils aktuellen Materialpreise, Arbeitsentgelte und sonstigen Vorleistungspreise errechnet. Ändern sich bis zum Liefertag diese preisbestimmenden Faktoren nicht nur geringfügig, so behalten wir uns das Recht zur äquivalenten Anpassung der Preise vor. Würde sich dadurch das vom Kunden zu zahlende Entgelt um mehr als 5% ändern, so hat dieser das Recht, binnen 3 Tagen ab Kenntnis der Preiserhöhung durch schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurückzutreten; dies gilt nicht bei Maßanfertigungen und Gegenständen mit im Einzelfall zu bestimmender Ausstattung, Farb- oder Formgebung oder sonstigen individuell zu bestimmenden Eigenschaften.

5. Erfüllungsort, Versand

Erfüllungsort ist der Sitz der Fa. Duscholux. Der Versand erfolgt bei frachtfreier Lieferung - stets auf Gefahr und Kosten des Kunden. Die Wahl des Transportwegs und Transportmittels stets auf Gefahr des Kunden – erfolgt mangels besonderer Vereinbarung nach unserem bestem Ermessen, jedoch ohne Gewähr für die billigste Frachtung. Die Ware gilt mit der Übergabe an den Transporteur als ordnungsgemäß und fristgerecht versandt; mit der Übergabe haben wir sämtliche diesbezüglichen Pflichten erfüllt.Bei Vereinbarung eines fixen Zeitpunkts der Anlieferung an die vom Kunden gewünschte Adresse haften wir nicht für einen allfälligen Verspätungsschaden, wenn die Ware so fristgerecht an den Transporteur übergeben wurde, dass nach normalen Umständen mit einer fristgerechten Anlieferung am Zielort gerechnet werden konnte.Der Kunde hat zu gewährleisten, dass die Ware zu den üblichen Geschäftszeiten an der angegebenen Versandanschrift entgegengenommen wird, auch wenn sie geringfügige Mängel aufweist, widrigenfalls den Käufer alle Folgen des Annahmeverzugs treffen. Mangels besonderer Vereinbarung gilt die Adresse des Kunden als Empfangsadresse. Verletzt der Kunde diese Verpflichtung, so sind wir oder der beauftragte Transporteur berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden durch geeignete Dritte verwahren zu lassen und dort zur Abholung durch den Kunden bereitzuhalten. Teillieferungen sind zulässig.

6. Zahlungsunfähigkeitl

Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, welche die Zahlungsfähigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, so sind wir unbeschadet sonstiger sich daraus ergebender, gesetzlicher Ansprüche (insb § 1 052 ABGB) berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus irgendwelche Ersatzansprüche erwachsen.

7. Zahlungsmodalitäten

Rechnungen über Lieferungen sind binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto in bar oder durch Banküberweisung auf das angegebene Konto zu begleichen. Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum wird 2% Kassaskonto gewährt. Rechnungen über Reparaturen sind jedoch nach Rechnungserhalt sofort und ohne jeden Abzug zu begleichen. Die Zahlungspflicht bleibt auch dann bestehen, wenn der Kunde Gewährleistungs- oder Schadenersatzeinreden geltend macht; jedwedes Zurückbehaltungsrecht ist somit ausgeschlossen. Zahlungen im Überwelsungswege sind fristgerecht, wenn der geschuldete Betrag am Ende der Zahlungsfrist auf unserem Konto gutgebucht aufscheint. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt Zinsen in Höhe von 8% p.a. über dem gesetzlichen Basiszinssatz zu verrechnen; dies unbeschadet des Rechts auf Vertragsrücktritt, welcher auch im Falle des nur teilweisen Verzugs hinsichtlich des gesamten Rechtsgeschäfts erfolgen kann, sowie des Rechts auf Geltendmachung weiterer Schäden. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und angemessen sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten lnkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMWA über die Höchstsätze der lnkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von 10 €, sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von 5€ zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, alle den Käufer betreffenden Daten an bevorrechtigte Gläubigerschutzverbände, Kreditevidenzen und sonstige Gläubigerschutzinstitutionen weiterzugeben. Im Einzelfall behalten wir uns unter entsprechendem Vermerk in der Auftragsbestätigung vor, nur gegen Nachnahme, Voraus- oder Anzahlung zu liefern. Die Entgegennahme von Schecks oder Wechseln bedarf unserer Zustimmung im Einzelfall: sie erfolgt nur zahlungshalber und unter Vorbehalt der fristgerechten Einlösung. Sämtliche Spesen und Aufwendungen, insbesondere der Einlösung oder des Diskonts, gehen zu Lasten des Kunden. Ein Skontoabzug ist bei Scheck- oder Wechselzahlungen nicht zulässig. Zahlungsfristen sind bei Scheckzahlung eingehalten, wenn die Übergabe so rechtzeitig erfolgt, dass unter normalen Umständen eine Wertstellung durch die Bank noch innerhalb der Zahlungsfrist möglich ist, bei Wechseln, wenn aus dem Wechsel innerhalb der Zahlungsfrist die Wechselsumme beglichen wird. Wir übernehmen keine Haftung für ordnungsgemässe Präsentation, Protest, Diskont oder sonstige mit unserer wechselmässigen Stellung verbundene Handlungen. Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung mit eigenen Forderungen gegen die Forderung von Duscholux berechtigt. Teilfakturierung ist zulässig.

8. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum Vollständige Zahlung tritt unabhängig von der Zahlungsart (also auch bei Wechsel und Scheckzahlung) frühestens mit Barempfang oder Gutschrift der Valuta auf unserem Konto ein, keinesfalls aber, solange wir einer wechselmässigen Rückgriffshaftung ausgesetzt sein können. Der Käufer darf über die Ware nur im ordnungsgemässen Geschäftsbetrieb verfügen, nicht aber sie verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Verfügung über die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb den Abnehmer auf unseren Eigentumsvorbehalt sowie darauf hinzuweisen, dass insofern der Zweitkäufer nur aufschiebend bedingtes Eigentum erwirbt (weitergeleiteter Eigentumsvorbehalt). Schon jetzt tritt der Käufer allfällige Ansprüche gegen den Zweitkäufer aus dem Verkauf zahlungshalber an uns ab und erklärt, Eingänge aus solchen Geschäften nur in unserem Namen und auf unsere Rechnung zu besitzen und getrennt von seinen eigenen Barschaften und Guthaben aufzubewahren. Der Käufer hat uns etwaige Pfändungen sofort anzuzeigen und jegliche Unterstützung bei der lntervention gegen den betreibenden Gläubiger zu gewähren. Bei Verletzung dieser Pflicht können wir vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurücktreten und die Rückgabe der Ware verlangen. Soweit die Kosten allfälliger Exszindierungsmaßnahmen beim Gläubiger nicht einbringlich sind, hat diese der Kunde zu ersetzen.

9. Haftung

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von zumindest grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so verjährt die Haftung aus dem Titel des Schadenersatzes in 6 Monaten ab Kenntnis von Schäden und Schädiger, jedenfalls in 10 Jahren ab Gefahrenübergang. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist in jedem Fall nur der reine Vermögensschaden zu ersetzen, nicht aber der entgangene Gewinn; der Geschädigte hat sich alle Vorteile aus dem schädigenden Ereignis, insbesondere Zuwendungen von dritter Seite aus welchem Rechtsgrund auch immer, anrechnen zu lassen. Jede Zession des Ersatzanspruches an Dritte ist verboten.

10. Gewährleistung

Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Die Beweislast dafür, dass der Mangel bereits zum Übergabezeitpunkt vorhanden ist, trägt immer der Käufer bzw. Werkbesteller. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate bzw. bei unbeweglichen Sachen 1 Jahr ab Lieferung bzw. Leistung. Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist in jedem Fall, dass der Käufer die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen 6 Werktagen zu untersuchen hat. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersetzansprüchen, sowie das Recht auf lrrtumsanfechtung, aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung erlischt in jedem Fall mit Ablauf der Gewährleistungspflicht. Ein darüber hinausgehender besonderer Rückgriff des Kunden gemäß § 933b ABGB wegen selbst erfü1lter Gewährleistungspflichten wird ausgeschlossen. Sämtliche Bestimmungen dieses Punktes gelten bei Verbrauchergeschäften nicht

11. Adressänderung, Urheberrecht, Muster

Der Kunde ist verpflichtet. uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum. Der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Auf Wunsch des Kunden übersandte Mustersendungen zur Besichtigung, Probe oder Auswahl gelten als genehmigt bzw. abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen die Ware auf eigene Kosten an uns zurückgesandt hat. Für die Fristwahrung ist der Eingang der Ware bei uns maßgeblich.

12. Unmöglichkeit der Lieferung

Eine nicht grob verschuldete Produktionsstörung oder ein ebensolcher Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen, Streik oder Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer ihres Bestehens von der Leistungspflicht. lm Falle des gänzlichen oder auch nur teilweisen Unmöglichwerdens der Lieferung erlischt die gesamte wechselseitige Leistungspflicht, ohne dass hieraus wechselseitige Ansprüche - ausgenommen auf Bereicherung - erwachsen.

13. Lieferverzug

Unsere Lieferzeitangaben stellen mangels ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung keine Fixtermine dar. lm Verzugsfall hat uns der Gläubiger schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Monaten zu setzen, vor deren ungenütztem Ablauf er nicht zum Rücktritt berechtigt ist. Verspätungsschäden ersetzen wir nur bei grob verschuldetem Verzug und nur in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen. Bei Teilverzug kann der Kunde nur hinsichtlich des nicht fristgerecht gelieferten Teils zurücktreten.

14. Irrtum

Sämtliche Vertragsteile verzichten auf das Recht der lrrtumsanfechtung sowie der Anfechtung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage.

15. Reparaturen

Für beauftragte Reparaturen berechnen wir das hierfür unter Zugrundelegung unserer jeweiligen Preislisten, Regiestundensätze, Fahrtenpauschalen und sonstigen Preisansätze nach konkretem Aufwand anfallende Entgelt. lm übrigen gelten auch für Reparaturen die sonstigen Bestimmungen dieser AGB sinngemäß.

16. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

17. Verbraucher

Für Verbraucher gelten die Bestimmungen dieser AGB nur insoweit, als dem nicht zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes entgegenstehen.

18. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB gegen zwingendes Recht verstossen oder sonst unwirksam sein, so bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die deren Zweck möglichst nahekommt, aber noch erlaubt ist.