Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Geltung

Für alle unsere - auch künftigen - Geschäfte mit dem Besteller gelten ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen, soweit der Besteller Unternehmer ist. Im Übrigen gelten für Verbraucher die Bedingungen unter shop-eu.duscholux.com. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Bestellers werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Vertragserklärung des Verwenders kann dabei nicht als (konkludente) Abbedingung dieser AGB ausgelegt werden. Der Vertragsschluss unter ausschließlicher Geltung der Bedingungen des Bestellers wird ausdrücklich abgelehnt.

2. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform oder die Ausführung des Auftrags zustande.

3. Umfang der Lieferung, Lieferfristen

3.1.

Der Umfang der Lieferung wird in unserer Auftragsbestätigung endgültig fixiert. Durch den Besteller gewünschte Nachträge oder Änderungen bedürfen unserer Bestätigung in Schrift- oder Textform.

3.2.

Die Lieferfrist beginnt, sofern eine solche vereinbart ist, mit der Zustellung unserer Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform. Sie endet am Tag des in der Auftragsbestätigung vorgesehenen Liefertermins. Sie beginnt jedoch nicht eher, als sämtliche Einzelheiten der Ausführung zwischen den Parteien klargestellt und beide Teile über alle Bedingungen des Vertrags einig sind.

3.3.

Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der dem Besteller obliegenden Vertragspflichten, insbesondere die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

3.4.

Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Bestellers sind wir zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Käufer über.

3.5.

Wir haften nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese auf Fälle höherer Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse zurückzuführen sind, die wir nicht zu vertreten haben. Hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Mobilmachung, Aufruhr, Streik, Aussperrung, behördliche oder gesetzliche Anordnungen, epidemie- oder pandemiebedingte Betriebsunterbrechungen sowie Betriebs-, Transport- und Lieferkettenstörungen. Dies gilt auch dann, wenn die betreffenden Umstände während eines bereits eingetretenen Lieferverzugs eintreten. Bei entsprechenden Verzögerungen werden wir Sie unverzüglich informieren.

3.6.

Nur ausdrücklich von uns schriftlich oder in Textform als verbindlich bestätigte Lieferzeiten und -fristen sind bindend.

3.7.

Geraten wir durch eigenes Verschulden mit der Lieferung in Verzug, so kann der Besteller, wenn er nachweist, dass ihm aus der Verspätung Schaden entstanden ist, eine Entschädigung von höchstens 0,5 % vom Wert unserer rückständigen Lieferung für jede volle Woche des Verzugs, höchstens aber insgesamt 5 % des rückständigen Lieferwerts verlangen. Anderweitige oder weitergehende Entschädigungsansprüche des Bestellers, der Unternehmer ist, sind in allen Fällen verspäteter Lieferungen oder Leistungen, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen, es sei denn, unser Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt bleibt unberührt, steht ihm aber erst nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist zu, die mindestens 14 Tage betragen muss.

4. Versand, Verpackung und Gefahrübergang

4.1.

Der Versand erfolgt stets auf Kosten des Bestellers ab Werk.

4.2.

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Werk verlässt. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers versandt, so geht die Gefahr mit Übergabe an die Transportperson, spätestens aber beim Verlassen des Werks auf den Besteller über. Dies gilt nicht, wenn der Besteller Verbraucher ist.

4.3.

Transportweg und -art werden von uns bestimmt. Verpackungs- und Versandkosten werden dem Besteller in Rechnung gestellt. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung abdecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

4.4.

Verzögert sich der Versand durch ein Verschulden des Bestellers, so geht die Gefahr bereits vom Tag der Versandbereitschaft an auf den Besteller über.

4.5.

Auch für den Fall einer Zusendung der Ware zum Zwecke der Nacherfüllung aufgrund einer sich als unberechtigt herausstellenden Reklamation durch den Besteller, erfolgt der Versand der Ware auf Gefahr und auf Kosten des Bestellers.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1.

Es gelten im Verkehr mit Unternehmern die von uns bestätigten, hilfsweise die angebotenen Preise, mangels Angebots und Bestätigung, die jeweils gültigen Listenpreise. Unsere Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung und Transport ab Werk, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2.

Bei Verträgen mit einer Lieferzeit von mehr als vier Monaten zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend den nach Vertragsschluss eingetretenen Veränderungen der für die Preisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren anzupassen. Maßgebliche Faktoren sind insbesondere Material-, Rohstoff-, Energie-, Transport-, Logistik-, Personal- sowie sonstige Beschaffungs- und Herstellungskosten.

 

Kostensteigerungen und Kostensenkungen werden gleichermaßen berücksichtigt. Eine Preisanpassung erfolgt nur insoweit, als sich die tatsächlichen Gesamtkosten der geschuldeten Leistung verändert haben. Kostenminderungen berücksichtigen wir nach denselben Maßstäben preisreduzierend. Eine Anpassung zur Erhöhung der Gewinnmarge ist ausgeschlossen.

 

Wir werden den Besteller über die Preisanpassung in Textform informieren und die wesentlichen Gründe hierfür darlegen.

 

Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % des ursprünglich vereinbarten Nettoauftragswertes, ist der Besteller berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung durch Erklärung in Textform vom Vertrag zurückzutreten.

5.3.

Ist keine besondere Vereinbarung getroffen, so sind unsere Rechnungen innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto, spätestens innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum bar, ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Skonto wird nur gewährt, sofern der Besteller im Zeitpunkt der Zahlung nicht mit der Begleichung von anderen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns in Verzug oder Rückstand ist.

 

5.4.

Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sowie mit Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis, die auf einer Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware beruhen. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. Gewährleistung

6.1.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und -fristen. Im Übrigen gilt, dass Mängelrüge und Fehlmengen vom Besteller unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Wareneingang beim Besteller, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach der Entdeckung, schriftlich oder in Textform uns gegenüber anzuzeigen sind.

6.2.

Wir leisten Gewähr in der Weise, dass wir nach unserer Wahl die mangelhaften Teile oder Leistungen unentgeltlich nachbessern, neu liefern oder neu bearbeiten.

6.3.

Uns muss die Möglichkeit gewährt werden, die reklamierten Teile zu überprüfen.

6.4.

Waren Mängel an von uns gelieferten bzw. bearbeiteten Sachen vor Montage durch den Besteller oder einem von diesem eingeschalteten Dritten erkennbar, tragen wir die Kosten der Demontage oder Montage nicht.

6.5.

Sind wir zur Nacherfüllung unberechtigterweise nicht bereit oder nicht in der Lage oder schlägt die Nacherfüllung in sonstiger Weise fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist.

6.6.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung mit ungeeigneten Pflegemitteln, mutwilliger Beschädigung, mangelhafter Bauarbeiten, unsachgemäßer Montage und Lagerung sowie vergleichbarer sonstiger Ursachen ohne unser Verschulden entstehen.

6.7.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten im Verkehr mit Unternehmern die DIN-Toleranzen (ohne erhöhte Anforderung).

6.8.

Über die vorstehenden Gewährleistungsansprüche hinausgehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; ebenso die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.9.

Der Haftungsausschluss in Ziffer 6.8. gilt auch, soweit der Besteller anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

6.10.

Die Anspruchs- und Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse der Ziffern 6. und 7. dieser Bedingungen lassen Ansprüche des Bestellers aus § 439 Abs. 3 BGB (Ersatz von Einbau- und Ausbaukosten) und die Rückgriffsansprüche des Bestellers als Verkäufer aus § 445 a BGB unberührt.

7. Haftung

7.1.

Für weitergehende Schäden als in Ziffern 6 und 3.7, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (insbesondere Produktionsausfall, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn) haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für solche Folgeschäden, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde, und auch nur begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.2.

Die Haftungsausschlüsse in Ziffern 6. und 7. dieser Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten entsprechend für solche Ansprüche, die durch vor oder nach Vertragsabschluss liegende Beratungen, Auskünfte, Angaben in Druckschriften - insbesondere im Rahmen von Katalogpräsentationen - oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind.

7.3.

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7.4.

Wir haften nicht für bei uns lagerndes Material des Bestellers, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen. Wir sind nicht verpflichtet, solches Material gegen Diebstahl, Feuer oder andere wertmindernde Ereignisse zu versichern.

8. Entwicklung und Werkzeuge

Der Besteller erwirbt mit seiner Zahlung keine Rechte auf Erfindungen, Einrichtungen und Werkzeuge, die sich aus der Ausführung des jeweiligen Auftrags ergeben. Alle konstruktiven Ideen bleiben unser geistiges Eigentum.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1.

Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung entstandenen, auch künftigen Forderungen, einschließlich aller Nebenforderungen vor.

9.2.

Bei Saldenziehung dient der Eigentumsvorbehalt zur Sicherung unserer jeweiligen Forderungen aus dem Saldo (Kontokorrentvorbehalt).

9.3.

Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußern; er darf sie nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Er darf nicht über die Vorbehaltsware verfügen, wenn zwischen dem Besteller und dessen Kunden hinsichtlich der Forderungen aus der Lieferung ein Abtretungsausschluss vereinbart ist.

9.4.

Der Besteller tritt sämtliche aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen bis zur Höhe seines Rechnungswertes für die jeweils von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware einschließlich des hierauf entfallenden Geschäftsgewinns und der Mehrwertsteuer mit allen Nebenansprüchen, insbesondere jeglichen Herausgabeansprüchen aufgrund eigenen Eigentumsvorbehalts schon jetzt an uns ab. Weiter tritt der Besteller schon jetzt etwaige Ersatzansprüche gegen Dritte wegen Verlust oder Beschädigung der Ware an uns ab.

9.5.

Hat der Besteller die von uns gelieferte Ware umgearbeitet, verarbeitet oder eingebaut, gilt die Forderung des Bestellers an den Dritten in der Höhe, die nach Rechnungsendbeträgen anteilmäßig den von uns gelieferten Materialien entspricht, als abgetreten.

9.6.

Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen jeden Verlust und jede Beschädigung zu versichern. Der Besteller tritt alle sich hieraus ergebenden Versicherungsansprüche hinsichtlich der Vorbehaltsware schon jetzt an uns ab.

9.7.

Wir nehmen die sich aus den vorstehenden Ziffern 9.1. bis 9.6. ergebenden Abtretungen an.

9.8.

Der Besteller ist ermächtigt, die nach diesen Bestimmungen an uns abgetretenen Forderungen solange für uns einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt.

9.9.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzugs sowie bei Zahlungsunfähigkeit, Beantragung oder Einleitung eines Insolvenzverfahrens oder der Liquidation des Bestellers, sind wir berechtigt, die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen zu widerrufen sowie die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, auf die zurückgenommenen Ware ohne Nachweis Abschläge bis zu 20 % des Rechnungsbetrages vorzunehmen, sofern der Besteller nicht nachweist, dass keine oder nur eine wesentlich geringere Wertminderung entstanden ist. Die Geltendmachung eines eventuell höheren Schadens durch uns ist hiervon nicht ausgeschlossen.

9.10.

Der Besteller ist verpflichtet, uns sofort zu benachrichtigen, wenn die Vorbehaltsware für Dritte gepfändet oder sonstige Rechte an ihr geltend gemacht werden. Der Besteller hat uns zur Wahrung unserer Rechte erforderliche Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zu überlassen. Sämtliche Interventionskosten trägt der Besteller. Dazu gehören auch die Kosten der Feststellung und Verwertung nach §§ 170, 171 InsO.

9.11.

Auf Verlangen des Bestellers werden wir die für uns bestehenden Sicherheiten nach unserer Wahl insoweit freigeben, als deren Summe unsere zu sichernde Forderung aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller um mehr als 20 % übersteigt.

10. Kreditprüfung

Wird uns nach Entgegennahme des Auftrages bzw. nach Abschluss des Vertrages oder nach Lieferung der Ware bekannt, dass der Besteller nicht kreditwürdig ist, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag und zum Verlangen sofortiger Bezahlung gelieferter und Vorauszahlung für noch zu liefernde Ware berechtigt.

11. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Sonstiges

11.1.

Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ausschließlich das für unseren Sitz zuständige Gericht. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen eigenen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder

gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.

11.2.

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

11.3.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.


Duscholux Sanitärprodukte GmbH
Stand Juni 2026