Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Diese Bedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen. Abweichungen gelten nur, wenn sie von Duscholux schriftlich bestätigt werden und nur für den betreffenden Vertrag. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Gegenparteien werden grundsätzlich ausgeschlossen.

2. Angebot und Auftragsbestätigung

Angebote von Duscholux sind bezüglich Preis, Lieferfrist und Liefermöglichkeiten stets freibleibend. Der Kaufvertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Duscholux zustande. Bei Annahme von Aufträgen wird die Kreditwürdigkeit des Käufers vorausgesetzt. Mustersendungen zur Ansicht oder Auswahl gelten als verkauft und abgenommen, wenn nicht innerhalb 4 Wochen nach Erhalt fracht- und portofreie Rücksendung an Duscholux erfolgt.

3. Preise

Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ab Werk. Sie sind errechnet unter Zugrundelegung der heute gültigen Materialpreise und Löhne. Sollten diese Faktoren bis zum Liefertag eine Änderung erfahren, behält sich Duscholux Preisberichtigung vor. Irrtümer aller Art, insbesondere Schreib- und Rechen- sowie Kalkulationsfehler, binden Duscholux nicht. Duscholux kann diese jederzeit gegenüber dem Käufer berichtigen. Bei Servicearbeiten ausserhalb der Garantiezeit wird eine Transport- und Fahrtkostenpauschale verrechnet.

4. Versand

Der Versand stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt mangels besonderer Weisungen nach bestem Ermessen von Duscholux ohne Gewähr für günstigste Verfrachtung. Der Besteller hat zu gewährleisten,  dass die zu liefernden Gegenstände bei der angegebenen Versandanschrift entgegengenommen werden. Teillieferungen sind zulässig. Der Gefahrenübergang erfolgt bei Übergabe an den Transporteur bzw. an den Käufer (bei Abholung).

Die Lieferfrist beginnt an dem Tag, an dem der Kaufvertrag durch Auftragsbestätigung von Duscholux zustande kommt. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die technische Klärung in allen Einzelheiten und rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen voraus. Unsere Lieferzeitangaben erfolgen nach bestem Ermessen, aber ohne jede Verbindlichkeit. Es wird jedoch in jedem Fall versucht, festgelegte Lieferfristen einzuhalten. Schadenersatzansprüche wegen Nicht- Erfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen.

5. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu zahlen. Die Zahlung kann erfolgen in bar oder durch Banküberweisung. Bei verspäteter Zahlung ist Duscholux berechtigt, Verzugszinse in Höhe von 5% p.a. zu berechnen, ohne dass der Schuldner vorher nochmals in Verzug gesetzt werden muss. Falls Rechnungsbeträge, mit deren Zahlung sich der Kunde in Verzug befindet, von Duscholux oder einem Zessionar gerichtlich geltend gemacht werden, ist Duscholux berechtigt, gewährte Rabatte oder sonstige Vergünstigungen zu widerrufen. Die Rechnungen von Duscholux sind unabhängig vom Eingang der Waren, auch bei Teillieferungen und im Falle von Mängelrüge im Sinne von Ziff. 8 vollständig zu bezahlen. Ein Verrechnungs- und Zurückhalterecht besteht nicht. Zahlungsverzug entbindet Duscholux von der Einhaltung zugesagter Termine. Treten beim Käufer Ereignisse ein, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen oder werden solche vor Vertragsabschluss vorhandene Umstände nachträglich bekannt, so kann Duscholux ebenfalls Zahlung vor Versand beziehungsweise Montage verlangen. Eine Berechtigung des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten, entsteht in diesem Falle nicht. Duscholux-Vertreter sind zum Inkasso nicht berechtigt, es sei denn, dass sie eine besondere Vollmacht vorzeigen.

6. Eigentumsvorbehalt

Lieferungen von Duscholux bleiben bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen von Duscholux (gleich aus welchem Rechtsgrund) Eigentum von Duscholux. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung von Duscholux. Der Käufer verpflichtet sich, bei Errichtung des Eigentumsvorbehaltes, soweit notwendig, mitzuwirken. Die entsprechenden Kosten und Gebühren gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer darf über die Ware nur im ordnungsgemässen Geschäftsbetrieb verfügen, sie aber weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Etwaige Pfändungen der noch nicht bezahlten Ware hat der Käufer Duscholux unverzüglich anzuzeigen.

Für den Fall, dass der Käufer die von Duscholux gelieferte Ware (be- oder verarbeitet, vermischt oder verbunden, alleine oder mit fremden Waren) veräussert, d.h. auch aufgrund eines Werk- oder sonstigen Vertrages verwendet, tritt er alle Forderungen gegen seine Partner mit allen Nebenrechten, auch etwaigen Aus- und Absonderungsansprüchen, an Duscholux ab. Er ist widerruflich berechtigt, die Duscholux abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, falls er sich nicht im Verzug befindet.

Von Duscholux übersandte Kataloge, Entwürfe und Zeichnungen bleiben Eigentum von Duscholux und dürfen nicht kopiert, auch nicht teilweise nachgeahmt, noch dritten Personen zum Zwecke erwerbsmässiger Verwertung überlassen werden. Missbrauch wird gerichtlich verfolgt. Duscholux ist berechtigt, ausgeführte Lieferungen für eigene Werbezwecke zu fotografieren und diese Bilder im Rahmen der eigenen Werbung zu verwenden.

7. Höhere Gewalt

Liegen Produktionsstörungen oder Rohmaterialmangel sowie behördliche Massnahmen oder Fälle höherer Gewalt vor (Krieg, Betriebsstörungen, Lieferunmöglichkeit), befreien diese Duscholux für deren Dauer von jeder eingegangenen Verpflichtung.

8. Gewährleistung

Für Mängel und sonstige Beanstandungen, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet Duscholux unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche gegen sie sowie ihre Erfüllungsgehilfen wie folgt:

Alle diejenigen Teile sind nach Wahl von Duscholux unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb von 2 Jahren - ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer - vom Tage des Gefahrenüberganges an gerechnet nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, zu Schaden kommen oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Beanstandungen über solche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie Duscholux spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft der Ware unter genauer Angabe der behaupteten Mängel schriftlich gemeldet werden. Zur Behebung dieser Mängel hat der Besteller Duscholux angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er dies, so ist Duscholux von der Mängelhaftung befreit.

Die Nachbesserung oder Erneuerung defekter Teile erfolgt nur bei fracht- und verpackungsfreier Einsendung an Duscholux. Für nach Gefahrenübergang entstandene Mängel haftet Duscholux nicht. Insbesondere haftet Duscholux nicht für Mängel, die auf natürliche Abnützung zurückzuführen sind, ferner nicht für Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneter Betriebsmittel, mutwilliger Beschädigung, mangelhafter Bauarbeiten sowie unsachgemässer Montage (nicht nach Vorgabe Montageanleitung) und Lagerung entstehen. Für Schäden, die durch Dritte verursacht wurden, wie z.B. Handwerker, haftet Duscholux nicht. Duscholux haftet auch nicht für seitens des Bestellers oder Dritter vorgenommene Änderungen und Instandsetzungsarbeiten. Wird Duscholux zur Behebung solcher oder ähnlicher Schäden beauftragt oder gerufen, so kommt damit ein neuer zusätzlicher Auftrag zustande, der aufgrund des tatsächlichen Aufwandes an Zeit und Material in Rechnung gestellt wird und für den diese Geschäftsbedingungen sinngemäss gelten. Das Gleiche gilt, wenn die Montage von vornherein von Duscholux übernommen wird.

Für Ersatzstücke haftet Duscholux in gleichem Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, und zwar nur bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Gegenstand geltenden Gewährleistungsfrist. Versteckte Mängel müssen Duscholux innert 10 Tagen nach deren Bekanntwerden gemeldet werden, ansonsten ist Duscholux von der Mängelhaftung befreit.

Wird der Käufer von Duscholux beraten, so geschieht dies unverbindlich und unter Ausschluss jeglichen Haftungsrisikos. Duscholux haftet nicht für die vom Kunden vorausgesetzte Verwendbarkeit des Produkts. Duscholux haftet nur für direkte Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die gültigen Normen und DIN-Toleranzen als anerkannt.

9. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Erfüllungsort

Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist THUN. Für die vertraglichen Beziehungen gilt schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens vom 11. April 1980 (CISG). Erfüllungsort ist THUN.

10. Verbindlichkeit des Vertrages

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.